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Fläche insgesamt: 56.538 km²
Einwohner (Volkszählung 1991): 4.784.265
Bevölkerungsdichte: 84,6%
Ethnische Struktur (Volkszählung 1991):
78,10 % Kroaten Katholiken: 76,5 %
12,16 % Serben Serbisch-Orthodoxe: 11,1 %
2,22 % Jugoslawen Muslime: 1,2 %
0,91 % Muslime Protestanten: 0,4 %
0,47 % Ungarn Atheisten: 3,9 %
0,47 % Slowenen Sonstige oder unbekannt: 6,9 %
0,45 % Italiener
5,22 % sonstige
WICHTIGSTE POLITISCHE FUNKTIONEN
IM STAAT
Präsident: Stipe Mesic
Premier: Ivica Racan
Vorsitzender des Sabor (Parlament): Zlatko Tomcic
DIE KROATISCHE SPRACHE
Die Amtssprache der Republik Kroatien ist Kroatisch
mit lateinischer Schrift. Das älteste erhaltene Schriftdokument ist
die sog. „Baš c anska ploc a" (nach dem Fundort Baš ka) aus dem 11. Jahrhundert.
Die ältesten Schriftdokumente waren Aufschriften in glagolitischer
und kyrillischer Schrift, ab dem XIV. Jahrhundert herrscht jedoch die lateinische
Schrift vor. Die Frage der Sprache war in Kroatien in erster Linie immer
eine politische Frage. Kroatisch war als Sprache immer der deutschen, ungarischen,
italienischen oder lateinischen Sprache untergeordnet, hat aber dennoch
seine Identität gewahrt. Bereits ab Mitte des XIX. Jahrhunderts wollten
die Kroaten, die um ihre Selbständigkeit und Freiheit als Volk kämpften,
sprachliche Emanzipation erreichen. Erst die kroatische Verfassung von
1990 garantiert in Kroatien offiziell die Bezeichnung „kroatische Sprache"
und den Gebrauch dieser Sprache.
GESCHICHTE
Die
Kroaten siedelten sich im 7. Jahrhundert in ihrer heutigen Heimat an, und
es gibt Dokumente, die das Bestehen eines kroatischen Staates bereits ab
dem 9. Jahrhundert belegen. Nach dem Erlöschen der kroatischen Dynastie
begann das kroatische Parlament (der „Sabor"), Angehörige verschiedener
europäischer Dynastien zu kroatischen Königen zu wählen.
Im Laufe der Herrschaft all dieser Könige bewahrte Kroatien aber immer
die Funktion des „Ban" als Vorsteher des kroatischen Gebietes, der Kroate
war, so wie auch ein eigenes, kroatisches Parlament und die Bezirksverwalter.
Das bedeutet, Kroatien verlor bis in unser Jahrhundert nie die grundlegenden
Attribute eines Staates, eines Königreichs. Nach dem Ende des I. Weltkrieges
brach das kroatische Parlament seine Verbindung mit der Habsburger Monarchie
ab, und am 28. Oktober 1918 wurden erstmals seit vielen Jahrhunderten die
bisher getrennten Teile Kroatiens wieder vereint. Im November 1918 wurde
der SHS-Staat, der „Staat der Serben, Kroaten und Slowenen", gegründet.
Am 01. Dezember 1918 wurde das vereinte „Königreich der Serben, Kroaten
und Slowenen" ausgerufen. Die Dokumente über diese Vereinigung wurden
lediglich vom jugoslawischen Parlament, aber nie von irgendeiner politischen
Körperschaft in Kroatien oder im SHS-Staat bestätigt. Zwischen
1920 und 1939 war das kroatische Parlament aufgelöst - das erste Mal
in tausendjähriger Geschichte. Am 06. Januar 1929 führte Prinz
Alexander seine persönliche Diktatur ein, wobei erstmals die Bezeichnung
„Königreich Jugoslawien" verwendet wurde.
Von 1941 bis 1945 existierten hier praktisch zwei
Staaten, die sich gegenseitig auf kroatischem Territorium bekämpften.
1941 wurde unter der Patronanz Deutschlands und Italiens der faschistische
„Unabhängige Staat Kroatien" (NDH) ausgerufen. Gleich darauf entstand
auch die antifaschistische Bewegung, die 1943 zur Gründung des „Zemaljsko
antifaš istic no vijec e narodnog oslobod enja Hrvatske" (ZAVNOH), des
„Antifaschistischen (Landes-)Rates der nationalen Befreiung Kroatiens"
führte; der ZAVNOH setzte sich aus der Kommunistischen Partei und
den bürgerlichen Parteien zusammen. Unter der Führung der Kommunistischen
Partei legte der ZAVNOH im November 1943 das Fundament für den jugoslawischen
Staat nach dem II. Weltkrieg.
Nach dem Ende des II. Weltkrieges war der Staat Jugoslawien
bis zum Jahre 1974 eine zentralistische, unitäre, bürokratische
Föderation (geschaffen nach dem Vorbild der UdSSR). Mit der Verfassung
von 1974 wurden starke konföderative Elemente und das System der sog.
„Selbstverwaltung" der Betriebe und Institutionen durch deren Arbeiter
und Angestellte eingeführt.
DIE UNABHÄNGIGKEIT KROATIENS
Nach zehn Jahren schwerer Krise begann der Niedergang
des Kommunismus, es wurden die ersten Parteien gegründet. Auf die
Desintegration der kommunistischen Regimes in Osteuropa reagierte Kroatien
1990 mit einer Reihe demokratischer Veränderungen. Die ersten freien
Mehrparteienwahlen nach dem II. Weltkrieg wurden in Kroatien und Slowenien
abgehalten, die anderen Republiken Jugoslawiens folgten diesem Beispiel.
Im Mai 1990 gewann die „Hrvatska demokratic na zajednica" (HDZ - „Kroatische
Demokratische Gemeinschaft") unter der Führung von Dr. Franjo Tud
man die Mehrheit der Wahleinheiten. Im Dezember 1990 wurde die neue Verfassung
Kroatiens verkündet. Bei der Volksabstimmung im Mai 1991 entschied
sich die große Mehrheit der Kroaten (94%) dafür, in einem unabhängigen
Staat Kroatien leben zu wollen. Daraufhin wurde am 25. Juni 1991 die Unabhängigkeit
und Selbständigkeit Kroatiens verkündet.
VERFASSUNG UND REGIERUNG
Die Staatsgewalt verteilt sich in Kroatien auf:
Gesetzgebung (Parlament)
Vollziehung (Präsident und Regierung) sowie
Gerichtsbarkeit.
Gesetzgebung und Vollziehung
Nach der Verfassung der Republik Kroatien (vom 22.
November 1990) wurde Kroatien als vereinter und unteilbarer demokratischer
und sozialer Staat gegründet und definiert. Die Macht in der Republik
Kroatien geht vom Volk aus und steht dem Volk als Gemeinschaft freier und
gleicher Bürger zu. Die höchsten Werte der Verfassungsordnung
der Republik Kroatien sind: Freiheit, gleiches Recht, nationale Gleichheit,
Friede, soziale Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte, Recht auf Eigentum,
Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Natur und Umwelt sowie die Herrschaft von
Demokratie und Mehrparteiensystem. Nach der neuen Verfassung besteht das
kroatische Parlament (Sabor) aus dem Repräsentantenhaus (Zastupnic
ki dom), dessen Mitglieder in unmittelbaren Wahlen auf vier Jahre gewählt
werden, und dem Komitatshaus (Z upanski dom), dessen Mitglieder bei freien
Wahlen auf ein Mandat von vier Jahren gewählt werden. Das Oberhaupt
der Exekutivgewalt in Kroatien ist der Präsident, der auf fünf
Jahre gewählt wird. Gemäß der Verfassung ernennt der Präsident
den Regierungschef und auf Vorschlag des Regierungschefs die anderen Mitglieder
der Regierung. Diese Ernennung muß jedoch noch vom Repäsentantenhaus
bestätigt werden. |