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Kroatien

Fläche insgesamt: 56.538 km² 
Einwohner (Volkszählung 1991): 4.784.265 
Bevölkerungsdichte: 84,6% 

Ethnische Struktur (Volkszählung 1991): 

78,10 % Kroaten Katholiken: 76,5 % 
12,16 % Serben Serbisch-Orthodoxe: 11,1 % 
2,22 % Jugoslawen Muslime: 1,2 % 
0,91 % Muslime Protestanten: 0,4 % 
0,47 % Ungarn Atheisten: 3,9 % 
0,47 % Slowenen Sonstige oder unbekannt: 6,9 % 
0,45 % Italiener 
5,22 % sonstige 

WICHTIGSTE POLITISCHE FUNKTIONEN IM STAAT 

Präsident: Stipe Mesic 
Premier: Ivica Racan 
Vorsitzender des Sabor (Parlament): Zlatko Tomcic 

 

DIE KROATISCHE SPRACHE 

Die Amtssprache der Republik Kroatien ist Kroatisch mit lateinischer Schrift. Das älteste erhaltene Schriftdokument ist die sog. „Baš c anska ploc a" (nach dem Fundort Baš ka) aus dem 11. Jahrhundert. Die ältesten Schriftdokumente waren Aufschriften in glagolitischer und kyrillischer Schrift, ab dem XIV. Jahrhundert herrscht jedoch die lateinische Schrift vor. Die Frage der Sprache war in Kroatien in erster Linie immer eine politische Frage. Kroatisch war als Sprache immer der deutschen, ungarischen, italienischen oder lateinischen Sprache untergeordnet, hat aber dennoch seine Identität gewahrt. Bereits ab Mitte des XIX. Jahrhunderts wollten die Kroaten, die um ihre Selbständigkeit und Freiheit als Volk kämpften, sprachliche Emanzipation erreichen. Erst die kroatische Verfassung von 1990 garantiert in Kroatien offiziell die Bezeichnung „kroatische Sprache" und den Gebrauch dieser Sprache. 

 

GESCHICHTE 

Die Kroaten siedelten sich im 7. Jahrhundert in ihrer heutigen Heimat an, und es gibt Dokumente, die das Bestehen eines kroatischen Staates bereits ab dem 9. Jahrhundert belegen. Nach dem Erlöschen der kroatischen Dynastie begann das kroatische Parlament (der „Sabor"), Angehörige verschiedener europäischer Dynastien zu kroatischen Königen zu wählen. Im Laufe der Herrschaft all dieser Könige bewahrte Kroatien aber immer die Funktion des „Ban" als Vorsteher des kroatischen Gebietes, der Kroate war, so wie auch ein eigenes, kroatisches Parlament und die Bezirksverwalter. Das bedeutet, Kroatien verlor bis in unser Jahrhundert nie die grundlegenden Attribute eines Staates, eines Königreichs. Nach dem Ende des I. Weltkrieges brach das kroatische Parlament seine Verbindung mit der Habsburger Monarchie ab, und am 28. Oktober 1918 wurden erstmals seit vielen Jahrhunderten die bisher getrennten Teile Kroatiens wieder vereint. Im November 1918 wurde der SHS-Staat, der „Staat der Serben, Kroaten und Slowenen", gegründet. Am 01. Dezember 1918 wurde das vereinte „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen" ausgerufen. Die Dokumente über diese Vereinigung wurden lediglich vom jugoslawischen Parlament, aber nie von irgendeiner politischen Körperschaft in Kroatien oder im SHS-Staat bestätigt. Zwischen 1920 und 1939 war das kroatische Parlament aufgelöst - das erste Mal in tausendjähriger Geschichte. Am 06. Januar 1929 führte Prinz Alexander seine persönliche Diktatur ein, wobei erstmals die Bezeichnung „Königreich Jugoslawien" verwendet wurde.  

Von 1941 bis 1945 existierten hier praktisch zwei Staaten, die sich gegenseitig auf kroatischem Territorium bekämpften. 1941 wurde unter der Patronanz Deutschlands und Italiens der faschistische „Unabhängige Staat Kroatien" (NDH) ausgerufen. Gleich darauf entstand auch die antifaschistische Bewegung, die 1943 zur Gründung des „Zemaljsko antifaš istic no vijec e narodnog oslobod enja Hrvatske" (ZAVNOH), des „Antifaschistischen (Landes-)Rates der nationalen Befreiung Kroatiens" führte; der ZAVNOH setzte sich aus der Kommunistischen Partei und den bürgerlichen Parteien zusammen. Unter der Führung der Kommunistischen Partei legte der ZAVNOH im November 1943 das Fundament für den jugoslawischen Staat nach dem II. Weltkrieg. 

Nach dem Ende des II. Weltkrieges war der Staat Jugoslawien bis zum Jahre 1974 eine zentralistische, unitäre, bürokratische Föderation (geschaffen nach dem Vorbild der UdSSR). Mit der Verfassung von 1974 wurden starke konföderative Elemente und das System der sog. „Selbstverwaltung" der Betriebe und Institutionen durch deren Arbeiter und Angestellte eingeführt. 

 

DIE UNABHÄNGIGKEIT KROATIENS 

Nach zehn Jahren schwerer Krise begann der Niedergang des Kommunismus, es wurden die ersten Parteien gegründet. Auf die Desintegration der kommunistischen Regimes in Osteuropa reagierte Kroatien 1990 mit einer Reihe demokratischer Veränderungen. Die ersten freien Mehrparteienwahlen nach dem II. Weltkrieg wurden in Kroatien und Slowenien abgehalten, die anderen Republiken Jugoslawiens folgten diesem Beispiel. Im Mai 1990 gewann die „Hrvatska demokratic na zajednica" (HDZ - „Kroatische Demokratische Gemeinschaft") unter der Führung von Dr. Franjo Tud man die Mehrheit der Wahleinheiten. Im Dezember 1990 wurde die neue Verfassung Kroatiens verkündet. Bei der Volksabstimmung im Mai 1991 entschied sich die große Mehrheit der Kroaten (94%) dafür, in einem unabhängigen Staat Kroatien leben zu wollen. Daraufhin wurde am 25. Juni 1991 die Unabhängigkeit und Selbständigkeit Kroatiens verkündet. 

 

VERFASSUNG UND REGIERUNG 

Die Staatsgewalt verteilt sich in Kroatien auf:  

Gesetzgebung (Parlament) 
Vollziehung (Präsident und Regierung) sowie 
Gerichtsbarkeit.
 

Gesetzgebung und Vollziehung 

Nach der Verfassung der Republik Kroatien (vom 22. November 1990) wurde Kroatien als vereinter und unteilbarer demokratischer und sozialer Staat gegründet und definiert. Die Macht in der Republik Kroatien geht vom Volk aus und steht dem Volk als Gemeinschaft freier und gleicher Bürger zu. Die höchsten Werte der Verfassungsordnung der Republik Kroatien sind: Freiheit, gleiches Recht, nationale Gleichheit, Friede, soziale Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte, Recht auf Eigentum, Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Natur und Umwelt sowie die Herrschaft von Demokratie und Mehrparteiensystem. Nach der neuen Verfassung besteht das kroatische Parlament (Sabor) aus dem Repräsentantenhaus (Zastupnic ki dom), dessen Mitglieder in unmittelbaren Wahlen auf vier Jahre gewählt werden, und dem Komitatshaus (Z upanski dom), dessen Mitglieder bei freien Wahlen auf ein Mandat von vier Jahren gewählt werden. Das Oberhaupt der Exekutivgewalt in Kroatien ist der Präsident, der auf fünf Jahre gewählt wird. Gemäß der Verfassung ernennt der Präsident den Regierungschef und auf Vorschlag des Regierungschefs die anderen Mitglieder der Regierung. Diese Ernennung muß jedoch noch vom Repäsentantenhaus bestätigt werden.