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Burgenland
 
Das östlichste und gleichzeitig jüngste Bundesland Österreichs, das Burgenland, verfügt über eine Landesfläche von rund 4.000 Quadratkilometern. Die Landeshauptstadt ist Eisenstadt. Verwaltungsmäßig ist das Land in sieben Bezirke eingeteilt, die beiden Städte Eisenstadt und Rust haben als Freistädte eigene Verwaltungseinheiten. Mit seiner Einwohnerzahl von 270.880 oder rund 3,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung ist es auch das kleinste aller österreichischen Bundesländer. Von seinen Staatsgrenzen mit einer Länge von 397 Kilometern, entfallen allein 356 Kilometer auf die gemeinsame Grenze mit Ungarn. 

Aufgrund seiner historischen Entwicklung - sein Territorium bildeten die Randgebiete der ehemaligen ungarischen Komitate Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg - fehlen noch heute eigene großstädtische Ballungsräume, sodaß sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen des Burgenlandes lange Zeit im Norden nach Wien sowie Wiener Neustadt und im Süden nach Graz hin entwickelt haben. Dies vor allem auch deshalb, da das Land jahrzehntelang an einer "toten Grenze" - dem sogenannten Eisernen Vorhang - zu osteuropäischen Ländern gelegen war und unterschiedliche politische und wirtschaftliche Systeme, engere Kontaktmöglichkeiten zwischen diesseits und jenseits der Staatsgrenze in vielerlei Hinsicht weitgehend unterbunden haben.  

Das äußere Erscheinungsbild des Burgenlandes am Rande der pannonichen Tiefebene wird auf weiten Strecken durch die heute noch vorhandene Idylle einer Dorfstruktur geprägt und selbst das politische, kulturelle und geistige Zentrum, die Landeshauptstadt Eisenstadt, verfügt lediglich über etwas mehr als 10.000 Einwohner. Weitere städtische Zentren des Landes sind Mattersburg, Oberpullendorf und Oberwart. Die Bevölkerungsstruktur ist charakterisiert durch das konfliktfreie und friedliche Zusammenleben von deutschen, kroatischen und magyarischen Bevökerungsgruppen sowie in religiöser Hinsicht vom römisch-katholischen und vom evangelischen Glaubensbekenntnis, eine für das Burgenland in kultureller, volksümlicher und gesellschaftlicher Richtung prägende Komponente.  

Die Entstehung des Burgenlandes am Beginn unseres Jahrhunderts war - wie so oft in der Geschichte - nicht frei von Zwist und Waffengewalt. Das Ende des Ersten Weltkrieges und die Unterzeichnung des Friedensvertrages von Saint-Germain im Jahre 1919 durch Österreich schufen die Voraussetzungen für die Eingliederung des Burgenlandes als selbständiges Bundesland in die Republik Österreich. Österreich mußte Landesteile mit deutschsprachiger Bevölkerung wie etwa Südtirol oder Südböhmen abtreten, erhielt aber die westlichen Teile der ungarischen Komitate Wieselburg. Ödenburg und Eisenburg mit deutschsprachiger Bevölkerung zugesprochen. Damit begann ein Ringen um dieses 4.300 Quadratkilometer große Gebiet mit 340.000 Einwohnern einschließlich der Hauptstadt Ödenburg auf diplomatischer Ebene, das sich schließlich sogar bis zu bewaffneten Auseinandersetzungen ausweitete. Nach der Ratifizierung des Friedensvertrages von Trianon durch Ungarn im Juli 1920 und entsprechenden Vorarbeiten auf östereichischer Seite trat das Bundesverfassungs gesetz über das Burgenland am 25. Jänner 1921 in Kraft. Dieses sah ein eigenes Bundesland mit der Hauptstadt Ödenburg vor. Nach Ablauf der von der Generalkommission gesetzten Frist zur Räumung des Burgenlandes durch Ungarn, mar- schierte im August 1921 die österreichische Grenzgendarmerie in das Gebiet ein, das von ungarischen Freischärlereinheiten mit Waffengewalt verteidigt wurde. Über Vermittlung des italienischen Außenministers Toretta gelang es schließlich, beide Länder in Venedig an den Verhandlungstisch zu bringen und im "Venediger Proto- koll" vom 13. Oktober 1921 verpflichtete sich Ungarn, das Burgenland endgültig an Österreich abzutreten. Eine Volksabstimmung im Raum Ödenburg im Dezember 1921 erbrachte eine knappe Mehrheit für den Verbleib von Ödenburg bei Ungarn. Die endgültige Grenze wurde in der Folge durch einen internationalen Grenzre- gelungsausschuß festgelegt, wobei einige kleinere Gemeinden im Mittel- und Südburgenland erst Anfang 1923 nach kleineren Grenzkorrekturen als letzte Orte von Ungarn zu Österreich kamen.  

Von 1938 bis 1946 seiner eigenstaatlichen Existenz beraubt und durch Kriegs- und Nachkriegswirren schwer in Mittleidenschaft gezogen, bedeutete der österreichische Staatsvertrag auch für das Burgenland den Auftakt für neue kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Impulse. Gleichzeitig begannen sich modellhafte, nachbarschaftliche Beziehungen über ideologische und politische Grenzen zu seinen östlichen Nachbarregionen zu entwickeln. Durch den Wegfall der Eisernen Vorhanges und die politische Neuordnung Europas kommt dem Burenland heute eine besondere Rolle im neuen Zusammenspiel mit Osteuropa und den Ländern des ehemaligen Ostblockes zu. Die Mittgliedschaft Österreichs in der Europäische Union bietet dem Burgenland über EU-Grenzen hinweg und im Hinblick auf eine Osterweiterung der EU die Chance, seine historische Rolle als Kontaktzentrum und Drehscheibe vom mitteleuropäischen zum pannonischen Raum in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht wieder wahrzunehmen und neu aufleben zu lassen.  

Neben Handel, Gewerbe, Landwirtschaft und mittelständiger Industrie prägen heute - nicht zuletzt dank besonderer EU-Förderung - Leitbetriebe im High-Tech- Bereich das Wirtschaftsbild des Burgenlandes. Dieses findet mit seiner hochstehen- den und weit über die Region hinaus geschätzten Weinproduktion und einem stetig weiterentwickelten Fremdenverkehr, der sowohl sportliche Betätigung vielfältigster Art wie auch ein breitgestreutes Angebot im Kur- und Thermalbereich bis hin zu den Formen des sanften Tourismus bereithält, eine sinnvolle Abrundung. Internationales Ansehen genießt das Burgenland auch im Bereich der Kultur. Joseph Haydn, lange Jahre Hofkomponist der Fürstenfamilie Esterhazy im Eisenstädter Schloß, und der aus dem mittelburgenländischen Raiding stammende Franz Liszt haben die Musik- tradition des Landes weit über die Grenzen des Landes getragen und bekannt ge- macht. Die Seefestspiele in Mörbisch, die sich zu einem "Mekka der Operette" pro- filiert haben, führen heute das musikalische Ansehen des Burgenlandes auf natio- nalem und internationalem Boden fort. Seit den sechziger und siebziger Jahren haben zahlreiche bildende Künstler das Burgenland für sich entdeckt und zu ihrer Heimat gemacht - jener Landstrich, wo sich Kultur- und Naturlandschaft zu einer stillen Harmonie vereinigen. Die angekündigte Weite des Ostens wird durch ein Naturjuwel besonderer Art unterbrochen - den Neusiedler See, den einzigen Step- pensee Mitteleuropas. Ein international anerkannter grenzüberschreitender Natio- nalpark gemeinsam mit Ungarn soll die alte Kulturlandschaft dieser Region für die Zukunft bewahren. 

Die Volksvertretung und somit die Gesetzgebung des Landes obliegt dem Burgenländischen Landtag. Er setzt sich auch 36 Abgeordneten zusammen. Die aus sieben Mitgliedern bestehende Burgenländische Landesregierung mit dem Landeshauptmann an der Spitze, bildet das oberste Vollzugsorgan des Burgen- landes.