| Das östlichste und
gleichzeitig jüngste Bundesland Österreichs, das Burgenland,
verfügt über eine Landesfläche von rund 4.000 Quadratkilometern.
Die Landeshauptstadt ist Eisenstadt. Verwaltungsmäßig ist das
Land in sieben Bezirke eingeteilt, die beiden Städte Eisenstadt und
Rust haben als Freistädte eigene Verwaltungseinheiten. Mit seiner
Einwohnerzahl von 270.880 oder rund 3,5 Prozent der österreichischen
Bevölkerung ist es auch das kleinste aller österreichischen Bundesländer.
Von seinen Staatsgrenzen mit einer Länge von 397 Kilometern, entfallen
allein 356 Kilometer auf die gemeinsame Grenze mit Ungarn.
Aufgrund seiner historischen Entwicklung - sein Territorium
bildeten die Randgebiete der ehemaligen ungarischen Komitate Wieselburg,
Ödenburg und Eisenburg - fehlen noch heute eigene großstädtische
Ballungsräume, sodaß sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Interessen des Burgenlandes lange Zeit im Norden nach Wien sowie Wiener
Neustadt und im Süden nach Graz hin entwickelt haben. Dies vor allem
auch deshalb, da das Land jahrzehntelang an einer "toten Grenze" - dem
sogenannten Eisernen Vorhang - zu osteuropäischen Ländern gelegen
war und unterschiedliche politische und wirtschaftliche Systeme, engere
Kontaktmöglichkeiten zwischen diesseits und jenseits der Staatsgrenze
in vielerlei Hinsicht weitgehend unterbunden haben.
Das äußere Erscheinungsbild des Burgenlandes
am Rande der pannonichen Tiefebene wird auf weiten Strecken durch die heute
noch vorhandene Idylle einer Dorfstruktur geprägt und selbst das politische,
kulturelle und geistige Zentrum, die Landeshauptstadt Eisenstadt, verfügt
lediglich über etwas mehr als 10.000 Einwohner. Weitere städtische
Zentren des Landes sind Mattersburg, Oberpullendorf und Oberwart. Die Bevölkerungsstruktur
ist charakterisiert durch das konfliktfreie und friedliche Zusammenleben
von deutschen, kroatischen und magyarischen Bevökerungsgruppen sowie
in religiöser Hinsicht vom römisch-katholischen und vom evangelischen
Glaubensbekenntnis, eine für das Burgenland in kultureller, volksümlicher
und gesellschaftlicher Richtung prägende Komponente.
Die Entstehung des Burgenlandes am Beginn unseres
Jahrhunderts war - wie so oft in der Geschichte - nicht frei von Zwist
und Waffengewalt. Das Ende des Ersten Weltkrieges und die Unterzeichnung
des Friedensvertrages von Saint-Germain im Jahre 1919 durch Österreich
schufen die Voraussetzungen für die Eingliederung des Burgenlandes
als selbständiges Bundesland in die Republik Österreich. Österreich
mußte Landesteile mit deutschsprachiger Bevölkerung wie etwa
Südtirol oder Südböhmen abtreten, erhielt aber die westlichen
Teile der ungarischen Komitate Wieselburg. Ödenburg und Eisenburg
mit deutschsprachiger Bevölkerung zugesprochen. Damit begann ein Ringen
um dieses 4.300 Quadratkilometer große Gebiet mit 340.000 Einwohnern
einschließlich der Hauptstadt Ödenburg auf diplomatischer Ebene,
das sich schließlich sogar bis zu bewaffneten Auseinandersetzungen
ausweitete. Nach der Ratifizierung des Friedensvertrages von Trianon durch
Ungarn im Juli 1920 und entsprechenden Vorarbeiten auf östereichischer
Seite trat das Bundesverfassungs gesetz über das Burgenland am 25.
Jänner 1921 in Kraft. Dieses sah ein eigenes Bundesland mit der Hauptstadt
Ödenburg vor. Nach Ablauf der von der Generalkommission gesetzten
Frist zur Räumung des Burgenlandes durch Ungarn, mar- schierte im
August 1921 die österreichische Grenzgendarmerie in das Gebiet ein,
das von ungarischen Freischärlereinheiten mit Waffengewalt verteidigt
wurde. Über Vermittlung des italienischen Außenministers Toretta
gelang es schließlich, beide Länder in Venedig an den Verhandlungstisch
zu bringen und im "Venediger Proto- koll" vom 13. Oktober 1921 verpflichtete
sich Ungarn, das Burgenland endgültig an Österreich abzutreten.
Eine Volksabstimmung im Raum Ödenburg im Dezember 1921 erbrachte eine
knappe Mehrheit für den Verbleib von Ödenburg bei Ungarn. Die
endgültige Grenze wurde in der Folge durch einen internationalen Grenzre-
gelungsausschuß festgelegt, wobei einige kleinere Gemeinden im Mittel-
und Südburgenland erst Anfang 1923 nach kleineren Grenzkorrekturen
als letzte Orte von Ungarn zu Österreich kamen.
Von 1938 bis 1946 seiner eigenstaatlichen Existenz
beraubt und durch Kriegs- und Nachkriegswirren schwer in Mittleidenschaft
gezogen, bedeutete der österreichische Staatsvertrag auch für
das Burgenland den Auftakt für neue kulturelle, wirtschaftliche, soziale
und gesellschaftliche Impulse. Gleichzeitig begannen sich modellhafte,
nachbarschaftliche Beziehungen über ideologische und politische Grenzen
zu seinen östlichen Nachbarregionen zu entwickeln. Durch den Wegfall
der Eisernen Vorhanges und die politische Neuordnung Europas kommt dem
Burenland heute eine besondere Rolle im neuen Zusammenspiel mit Osteuropa
und den Ländern des ehemaligen Ostblockes zu. Die Mittgliedschaft
Österreichs in der Europäische Union bietet dem Burgenland über
EU-Grenzen hinweg und im Hinblick auf eine Osterweiterung der EU die Chance,
seine historische Rolle als Kontaktzentrum und Drehscheibe vom mitteleuropäischen
zum pannonischen Raum in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher
Hinsicht wieder wahrzunehmen und neu aufleben zu lassen.
Neben Handel, Gewerbe, Landwirtschaft und mittelständiger
Industrie prägen heute - nicht zuletzt dank besonderer EU-Förderung
- Leitbetriebe im High-Tech- Bereich das Wirtschaftsbild des Burgenlandes.
Dieses findet mit seiner hochstehen- den und weit über die Region
hinaus geschätzten Weinproduktion und einem stetig weiterentwickelten
Fremdenverkehr, der sowohl sportliche Betätigung vielfältigster
Art wie auch ein breitgestreutes Angebot im Kur- und Thermalbereich bis
hin zu den Formen des sanften Tourismus bereithält, eine sinnvolle
Abrundung. Internationales Ansehen genießt das Burgenland auch im
Bereich der Kultur. Joseph Haydn, lange Jahre Hofkomponist der Fürstenfamilie
Esterhazy im Eisenstädter Schloß, und der aus dem mittelburgenländischen
Raiding stammende Franz Liszt haben die Musik- tradition des Landes weit
über die Grenzen des Landes getragen und bekannt ge- macht. Die Seefestspiele
in Mörbisch, die sich zu einem "Mekka der Operette" pro- filiert haben,
führen heute das musikalische Ansehen des Burgenlandes auf natio-
nalem und internationalem Boden fort. Seit den sechziger und siebziger
Jahren haben zahlreiche bildende Künstler das Burgenland für
sich entdeckt und zu ihrer Heimat gemacht - jener Landstrich, wo sich Kultur-
und Naturlandschaft zu einer stillen Harmonie vereinigen. Die angekündigte
Weite des Ostens wird durch ein Naturjuwel besonderer Art unterbrochen
- den Neusiedler See, den einzigen Step- pensee Mitteleuropas. Ein international
anerkannter grenzüberschreitender Natio- nalpark gemeinsam mit Ungarn
soll die alte Kulturlandschaft dieser Region für die Zukunft bewahren.
Die Volksvertretung und somit die Gesetzgebung des
Landes obliegt dem Burgenländischen Landtag. Er setzt sich auch 36
Abgeordneten zusammen. Die aus sieben Mitgliedern bestehende Burgenländische
Landesregierung mit dem Landeshauptmann an der Spitze, bildet das oberste
Vollzugsorgan des Burgen- landes.
|